| Zur optimalen Durchführung dieser Programme steht ihr die weltumspannende Gemeinschaft von zur Zeit rund 1,2 Millionen Rotarierinnen und Rotariern in 163 Ländern zur Verfügung. Es ist die Rotary Foundation, die mit ihren Programmen Entscheidendes zum weltweiten Ansehen Rotarys geleistet hat. Sie bietet Clubs und Distrikten die Möglichkeit zur Erweiterung ihrer Gemeindienstaktivitäten über die nationalen Grenzen hinaus und damit in Dimensionen, die ihre eigenen Möglichkeiten überschreiten würden.
1929 wurde die 1917 von dem siebten Präsidenten RI, Arch Klumph, gegründete Stiftung in die Rotary Foundation als unabhängige Organisation neben Rotary International umgewandelt. Basis der Arbeit der Rotary Foundation sind die beiden Programmgruppen „Humanitäre Programme“ und „Bildungsprogramme“. Beispielhaft seien für die erste Gruppe die Ergänzenden Zuwendungen (matching grants) und das Polio-Plus Programm genannt. In der zweiten Gruppe verdienen die Auslandsstipendien und der Studiengruppenaustausch hervorgehoben zu werden.
Finanzen Die Finanzierung dieser Programme erfolgt in erster Linie durch Spenden von Rotarierinnen und Rotariern in den so genannten Jahresfonds. Von diesen Spenden stehen dem Distrikt 50% und der RF 50% zur Verfügung. Sie werden durch den "Rotary Deutschland Gemeindienst e. V." in Düsseldorf verwaltet und zeitnah im Rahmen des Auslandsstipendienprogramms vor Ort ausgegeben, so dass keine Spendengelder aus Deutschland in die USA fließen.
Änderungen 2002 / 2003 Erstmals seit längerer Zeit gibt es wesentliche Änderungen in den Strukturen der RF. Auslöser hierfür waren a) Finanzielle Zwänge durch gestiegene Nach- frage nach Zuwendungen (Grants) bei gleichzeitigem Rückgang der Finanzerträge und b) Kritik an der Übersichtlichkeit und der Handhabung der humanitären Programm
Ab 01. 07.2003 wird die bisherige Aufteilung der Spenden an den Jahresfonds von 60% für die Distrikte und 40% für den Weltfonds in eine 50% / 50% Aufteilung geändert. Bereits ab 01. 07. 2002 betragen die Zuwendungen(Grants) der TRF zu den Aufwendungen von Clubs/Distrikten nur noch 50% der aufgebrachten Mittel. Lediglich bei Einsatz von Mitteln aus dem Share-Anteil des Distriktes erfolgt eine Aufstockung um 100%. Ab 01. 07. 2003 müssen alle Anträge zur Erlangung von Zuwendungen(Grants) bei dem Distrikbeauftragten für diese Programme zwecks Prüfung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften eingereicht werden. Alle direkt an die RF in USA eingereichten Anträge gehen zukünftig unbearbeitet zurück. Vorsitzender des Unterausschusses Zuwendungen/Grants ist z. Z. AP Drebes vom RC Saarbrücken-Schloß.
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